2018

Otto von Bismarck führte 1883 die Krankenversicherung und 1884 die Unfallversicherung ein. Die Arbeiter wurden zwangsversichert, um sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit vor großer Not zu bewahren. Beide Gesetze zogen zwangsläufig die Schaffung von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nach sich, auch heute noch wichtige Player auf dem Feld der Gesundheits- und Arbeitskrafterhaltung. Es folgten 1889 eine Alters- und Invaliditätsversicherung und 1891 die gesetzliche Rentenversicherung, um die sich auch in der Bundesrepublik die politische Elite seit Generationen ganz liebevoll bemüht und ihren lustigen Repräsentanten Norbert Blüm zu dem vollmundigen Versprechen hinreißen ließ: „Die Rente ist sicher“. Soll sie zumindest wieder werden, wie am 7. Juni 2017 Frau Nahles und Herr Schulz als zentrales sozialdemokratisches Wahlversprechen präsentierten.

Ja, heute wie gestern zerplatzte die Illusion einer echten Win-Win-Situation wie eine Seifenblase, weil es sich dem Wesen nach um ein macht- und marktpolitisches Kalkül handelt, gehandelt hat.

Bismarck wollte mit seiner Sozialgesetzgebung die massenhafte Abwendung der Arbeiterschaft vom Kaiserstaat und deren Hinwendung zu den Sozialdemokraten verhindern. Das Kalkül ging bekanntlich nicht auf. Zu weit ging die Schere zwischen arm und reich, zwischen Arbeitseinkommen einerseits und den Gewinnen, Miet- und Kapitalerträgen andererseits auseinander. Und schon damals war das Rentenniveau existenzgefährdend niedrig und die Voraussetzungen für mehr als nur die nackte Existenz sichernde Sozialleistungen zu hoch. Der Sozialhistoriker Hans-Ulrich Wehler bemerkt, dass die Mechanismen zur innergesellschaftlichen Verteilung des Volkseinkommens nicht von wohlfahrtsstaatlichen Maßnahmen beeinflusst wurden, sondern weiterhin den Gesetzen des Marktes unterlagen, was zu einer „Zementierung der Ungleichheit“ geführt habe.

Hört, hört, unerhört! Erinnert das nicht auch ein bisschen an heute, das Elend zu sozialisieren und die Gewinne zu privatisieren? Der augenfälligste Unterschied zwischen gestern und heute besteht darin, dass es keinen Kaiser mehr gibt und die Sozialdemokratie weniger sozialistisch und mehr staatstragend geworden ist.
Gut, Sie mögen einwenden, dass sich seitdem viel getan hat. Und natürlich haben Sie Recht. Es gibt nicht nur die Supervision zur reflexiven Aufklärung der Verhältnisse im beruflichen Umfeld (... und warum das gut ist erfahren Sie im nächsten Abschnitt). Nein, auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz hat sich viel Gutes getan, was präventiv wirken und Härtefälle, die dann schlussendlich den Sozialkassen und damit uns allen zur Last fallen, vermeiden helfen soll.
So sind nach der aktuellen Fassung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der in ihrem Betrieb vorkommenden Tätigkeiten vorzunehmen, die Ergebnisse zu dokumentieren und ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Die Beteiligung der Beschäftigten an diesem Verfahren sei für das Gelingen eine Grundvoraussetzung. Ah, Beratungsaufträge möglich!
Seit Oktober 2013 fordert eben dieses Gesetz explizit auch die Berücksichtigung von psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen sind nun in der Pflicht psychische Gefährdungen in gleicher Weise wie körperliche Belastungen zu beurteilen und durch entsprechende Maßnahmen abzuschaffen beziehungsweise zu minimieren. Und es sind sämtliche Gefährdungen und Belastungen der Gesundheit zu ermitteln und alle Aspekte zu berücksichtigen, auch die Arbeitsbeziehungen. Sic! Wie gut, dass es die Supervision gibt, falls hier und da von den Arbeitsbeziehungen eine Gesundheitsgefährdung ausgehen sollte.
Aber die mir fast liebste Änderungen des Arbeitschutzgesetztes ist die des § 6 Abs. 1, endlich unterliegen nun auch Kleinbetriebe der Dokumentationspflicht. Toll! Nur enthält das Arbeitsschutzgesetz leider keine konkreten Durchführungsvorschriften, sondern bestimmt die Ermittlung psychischer Belastungen ohne konkrete Vorgaben, wie das getan werden soll. Hm, ob das gut geht? Ah, Beratungsaufträge möglich! Oder einfach schummeln.

„Gesunder Magen bleibt unbeachtet, viel Arbeit, wenig Dank.“ (Wilhelm Busch)

Also Schluss mit dem Schwarzsehen und Meckern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) sind geschaffen und auf der Grundlage europäischer Gesetzesinitiativen soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, also einschließlich Gesundheitsförderung und Vereinbarung von Privatleben und Beruf. Das ist gut so!

Jetzt braucht es nur noch eine ideelle Grundlage, damit es funktioniert (siehe Bismarck) und die disziplinierenden Handlungsfelder des BGM, wie das Fehlzeitenmanagement (Achtung, BEM[1https://de.wikipedia.org/wiki/Win-Win" data-mce-href="https://de.wikipedia.org/wiki/Win-Win">Win-Win-Situation! Also spätestens hier werde ich misstrauisch.

Wie sich doch im Weltenlauf immer wieder gezeigt hat und sich auch in unserer gesellschaftlichen Realität abbildet, ist der Treiber solcher Entwicklungen nicht das aufgeklärte Gutmenschentum sondern die Ökonomie der Macht, wie Foucault sie in „Überwachen uns Strafen“ 1975 beschrieben hat. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen Ökonomie, Politik und Wissenschaft bilden nach seiner Theorie die Disziplinen aus, die den Einzelnen wie ein Normierungsnetz umgäben. Dabei immer geleitet vom ökonomischen Prinzip, gesellschaftliche Maßnahmen an ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit zu messen und die gesellschaftlichen Kosten durch Produktivitätsminderung ihrer Mitglieder zu vermeiden. Foucault legte in seinem Werk den Fokus auf die Ablösung der peinlichen (körperlichen) Strafen durch die Gefängnisstrafen, um das Prinzip zu veranschaulichen. Schließlich konnten die Delinquenten während und nach der Haft am Produktionsprozess wesentlich besser beteiligt werden, als wenn ihnen beispielsweise die Hand abgeschlagen wurde. Prinzip nachvollziehbar?

Ähnliches gilt für die Versorgung alter und kranker Menschen durch Professionelle, staatlich organisierte Kinderbetreuung, jetzt sogar mit Rechtsanspruch, und zuletzt auch für den Arbeitsschutz und das BGM. Die Produktivität der Individuen erhalten und fördern.

Natürlich hilft das BGM auch, das Unternehmensimage im Sinne der Corporate Social Responsibility zu verbessern und für die zunehmend knappe Ressource gut qualifizierter Mitarbeiter attraktiv zu sein ... Great Place To Work bewertet auch das BGM! Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich schließe lieber mit der desillusionierenden Erkenntnis, dass wir uns trotz BGM noch nicht soweit von Voltaire entfernt haben, wie wir annehmen sollten: „In der ersten Hälfte unseres Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben, in der zweiten Hälfte opfern wir unser Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen. Und während dieser Zeit gehen Gesundheit und Leben von dannen.“

Gute Besserung wünscht Ihnen, gerne auch präventiv, Ihr Martin Johnsson

[1] BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement
[2] Die erste Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung hat am 21. November 1986 in Ottawa eine Charta verabschiedet, die zu aktivem Handeln für das Ziel „Gesundheit für alle“ bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus aufruft.
[3] siehe Wikipedia

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